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Darlehensbedingungen

Allgemeine Bedingungen

  • Beleihbare Objekte: überwiegend wohnwirtschaftlich genutzte Immobilien
  • Mindestdarlehensbetrag: ab 20.000 €
  • Empfang: 100% der Darlehenssumme, Disagiovarianten möglich
  • Anfänglicher Tilgungssatz: mindestens 1% p.a.
  • Tilgungsaussetzung: möglich
  • Tilgungssatzwechsel: möglich
  • Zins- und Tilgungsverrechnung: sofort
  • Sondertilgung: bis zu 10% der Darlehenssumme p.a. möglich
  • Darlehensempfang: in Teilbeträgen möglich, bei Neubau nach Makler- und Bauträgerverordnung
  • Bereitstellungszinsen: bis zu zwölf Monate frei, danach 0,25% pro Monat

Gebühren

  • Bearbeitungsgebühren: i.d.R. keine, vereinzelt Ausnahmen je nach Bankpartner möglich
  • Schätzkosten: i.d.R. keine, vereinzelt Ausnahmen je nach Bankpartner möglich
  • Teilauszahlungsgebühren: i.d.R. keine, vereinzelt Ausnahmen je nach Bankpartner möglich
  • Kontoführungsgebühren: i.d.R. keine, vereinzelt Ausnahmen je nach Bankpartner möglich
  • Wertermittlungsgebühren: i.d.R. keine, vereinzelt je nach Bankpartner Ausnahmen möglich

Für Holzhäuser, Erbbaurecht, Stellung von Zusatzsicherheiten usw., gelten besondere Bedingungen.

Für den Vertragsabschluss sind die Bedingungen der jeweiligen Bank relevant. Über die einzelnen Bedingungen der Bankpartner informieren wir Sie selbstverständlich bei Angebotserstellung.

Fordern Sie Ihr individuelles Angebot an!